Ein von der Forstverwaltung Karnieszewice organisiertes Erholungsgebiet. Es gibt große Unterstände, eine Lichtung und einen Platz für ein Lagerfeuer.

REGELN UND VORSCHRIFTEN FÜR DEN FAHRZEUGPARKPLATZ

Die Bestimmungen dieser Ordnung zielen auf die Aufrechterhaltung der Sicherheit, den Schutz des Eigentums und die Gewährleistung des sozialen Zusammenlebens der Nutzer der Einrichtung ab.

  1. Die Anlage ist Eigentum des Staatsschatzes der Staatswälder Nationale Forstholding, Forstbezirk Karnieszewice.
  2. Die Anlage ist ein Ort der Ruhe und Erholung für Einzelpersonen und organisierte Gruppen.
  3. Der zugewiesene Bereich für Lagerfeuer ist das ganze Jahr über von 7.00 bis 22.00 Uhr zugänglich.
  4. Die Nutzer der Anlage sind verpflichtet, sich mit dieser Ordnung vertraut zu machen und sich an die Bestimmungen zu halten.
  5. Die Benutzung der Anlage und ihrer Einrichtungen ist kostenlos. Die Staatswälder unterhalten die Anlage durch die Ernte und den Verkauf von Holz im Rahmen ihrer nachhaltigen Waldbewirtschaftung.
  6. Die Einrichtung ist für die Öffentlichkeit zugänglich, die Forstinspektion Karnieszewice reserviert keine Plätze für organisierte Gruppen.
  7. Der Organisator des Aufenthalts darf nur ein Erwachsener sein, der die Verantwortung für die anderen Mitglieder der Gruppe übernimmt.
  8. Für Minderjährige, die sich in der Einrichtung aufhalten, sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich.
  9. Die Nutzer der Einrichtung sind verpflichtet, die Grundsätze des Brandschutzes und der Arbeitssicherheit zu beachten.
  10. Das Anzünden von Feuern ist nur in ausgewiesenen Steinkreisen erlaubt. Das Entzünden von Lagerfeuern in nicht ausgewiesenen Bereichen ist strafbar.
  11. Lagerfeuer und Grillen dürfen nur unter Aufsicht eines Erwachsenen betrieben werden:
    1. Derjenige, der das Feuer entzündet, ist verpflichtet, es mit besonderer Sorgfalt anzuzünden und zu unterhalten,
    2. Die Personen, die den Grill oder das Lagerfeuer benutzen, sind verpflichtet, es vor Beendigung des Aufenthalts zu löschen,
    3. Bei der Benutzung des Grills oder des Lagerfeuers ist es verboten, das Feuer unbeaufsichtigt zu lassen,
    4. Zum Grillen darf nur Holzkohle oder Holzkohlenbriketts verwendet werden.
    5. Für das Lagerfeuer darf nur von der Forstverwaltung vorbereitetes und auf dem Gelände gelagertes Holz verwendet werden. Wenn kein Holz vorhanden ist, muss es selbst gekauft werden,
  12. Auf dem Gelände der Einrichtung ist es untersagt:
    1. Die Einrichtungen der Einrichtung zu zerstören, einschließlich des Tretens auf Bänke und Tische,
    2. Verschmutzung des Geländes und Beschädigung der Grünanlagen
  13. Den Besuchern der Einrichtung ist es untersagt, Alkohol zu konsumieren, vulgäre Sprache zu verwenden und sich so zu verhalten, dass die Sicherheit der Benutzer gefährdet wird.
  14. Die Benutzer der Anlage sind für die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sauberkeit während der Nutzung der Anlage und für alle während ihres Aufenthalts verursachten Schäden verantwortlich.
  15. Alle Abfälle, die nach dem Grillen anfallen, müssen mitgenommen werden.
  16. Die Forstinspektion Karnieszewice haftet nicht für Unfälle, die sich auf dem Gelände der Anlage ereignen, für verlorene oder beschädigte Gegenstände

Bitte melden Sie eventuelle Bemerkungen über die Anlage dem örtlichen Förster. tel. (94) 3185 227, mobil: +48 606 936 021 oder im Büro der Forstinspektion

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