Das Marschallamt der Woiwodschaft Westpommern verpflichtet sich, die Zugänglichkeit seiner Website gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 4. April 2019 über die digitale Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen sicherzustellen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.rowery.wzp.pl

Veröffentlichungsdatum der Website: 24.06.2022
Datum der letzten wichtigen Aktualisierung: 31.03.2023

Die Website entspricht dem Gesetz vom 4. April 2019 über die digitale Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen.

Ausschlüsse:

Karten sind von der Pflicht zur Gewährleistung der Barrierefreiheit ausgenommen;
eine Verbesserung der Zugänglichkeit würde zu einer übermäßigen Belastung der öffentlichen Einrichtung führen;

Einrichtungen:

Sie können Standard-Tastaturkürzel verwenden;
Sie können einen erhöhten Kontrast verwenden (schwarzer Hintergrund, gelbe Buchstaben);
Sie können die Möglichkeit nutzen, die Buchstaben auf der Seite zu vergrößern.
Sie können den Fokus auf Navigationselemente richten.

Die Stellungnahme wurde erstellt am: 24.06.2022

Die Erklärung wurde zuletzt am: 31.03.2023 überprüft und aktualisiert.

Die Erklärung wurde auf der Grundlage einer Selbsteinschätzung einer öffentlichen Stelle erstellt.
Feedback und Kontaktdaten

Wenn Sie Probleme mit der Barrierefreiheit der Website haben, kontaktieren Sie uns bitte. Ansprechpartner ist Herr Rafał Karaśkiewicz, rkaraskiewicz@wzp.pl. Sie können uns auch unter der Telefonnummer 91 45 28 506 kontaktieren. Ebenso können Sie Anträge auf Zugang zu nicht verfügbaren Informationen stellen und Beschwerden über die mangelnde Zugänglichkeit einreichen.
Jeder hat das Recht, bei einer öffentlichen Stelle einen Antrag auf Gewährleistung der digitalen Verfügbarkeit einer bestimmten Website oder eines Website-Elements, einschließlich der in Art. 1 genannten Elemente, zu stellen. 3 Abschnitt 2 und Elemente, die gemäß Art. 2 nicht digital verfügbar sind. 8 Abschnitt 1. Die Anfrage sollte Folgendes enthalten:

Kontaktdaten der Person, die die Anfrage stellt;
Angabe der Website, mobilen Anwendung oder eines Elements der Website oder mobilen Anwendung einer öffentlichen Einrichtung, die digital zugänglich sein soll;
Angabe, wie die Person, die die Anfrage stellt, kontaktiert werden kann;

Die öffentliche Einrichtung sollte der Anfrage unverzüglich nachkommen, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Anfrage. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, teilt die öffentliche Stelle dem Antragsteller unverzüglich mit, wann dem Antrag nachgekommen werden kann. Diese Frist darf jedoch nicht länger als 2 Monate ab dem Datum der Anfrage betragen.
Wenn die Gewährleistung der digitalen Zugänglichkeit nicht möglich ist, kann die öffentliche Einrichtung eine alternative Möglichkeit für den Zugriff auf die Informationen vorschlagen. Weigert sich eine öffentliche Stelle, einem Antrag auf Gewährleistung der Zugänglichkeit oder einer alternativen Zugangsmethode zu Informationen nachzukommen, kann die Person, die den Antrag gestellt hat, eine Beschwerde bezüglich der digitalen Zugänglichkeit der Website oder ihres Elements einreichen. Nach Ausschöpfung des oben genannten Verfahrens können Sie auch einen Antrag beim Ombudsmann stellen.

Link zur Website des Ombudsmannes
Architektonische Barrierefreiheit

Der Sitz des Marschallamtes der Woiwodschaft Westpommern befindet sich in Stettin an der ul. Marszałka Józefa Piłsudskiego 40, 70-421. Die Einrichtung ist für Menschen mit besonderen Bedürfnissen zugänglich. Sie können das Gebäude mit einem Assistenzhund und einem Blindenhund betreten. Auf vorherige Anfrage besteht die Möglichkeit, die Dienste eines Gebärdensprachdolmetschers in Anspruch zu nehmen. Der nächste Parkplatz für eine Person mit Behinderung befindet sich etwa 150 Meter entfernt, in der Ul. Marszałka Józefa Piłsudskiego 37.
Darüber hinaus verpflichtet sich UMWZ aufgrund der Geschäftstätigkeit an mehreren Standorten, angemessene Verbesserungen vorzunehmen, abhängig von den Gegebenheiten des jeweiligen Standorts.

Soweit möglich stellt das Amt Folgendes zur Verfügung:

1. Installation von Geräten oder Einsatz technischer Mittel und Lösungen, die den Zugang zu allen Räumen ermöglichen (einschließlich Rampen, automatische Türen, Zugang zu Ortungsanwendungen);

2. Informationen über die Raumaufteilung in Gebäuden, zumindest visuell und taktil bzw. akustisch (Informationstafeln, entsprechende Hilfestellung an Empfangsschaltern);

3. Zutritt zu Gebäuden für Personen, die einen Assistenzhund in Anspruch nehmen (Anweisungen für den Concierge);

4. in Notsituationen Menschen mit besonderen Bedürfnissen zu evakuieren oder auf andere Weise zu retten (wird Verfahren entwickeln, Schulungen und Anweisungen für Funktionsträger im Bereich Brandschutz und Verhaltensregeln im Evakuierungsfall durchführen). Um andere als die oben genannten individuellen Bedürfnisse zu melden, wenden Sie sich bitte an die Koordinatoren für Barrierefreiheit.

Trotz der Schwierigkeiten, die sich aus der verstreuten Zentrale der Organisationseinheiten ergeben, verpflichtet sich das UMWZ, verschiedene Methoden und technische Lösungen zu implementieren, um den Zugang zu den im Büro entwickelten Informationen zu gewährleisten und die Kommunikation mit Menschen mit besonderen Bedürfnissen zu erleichtern.

Soweit möglich stellt das Amt Folgendes zur Verfügung:

1. Dienst mit Mitteln zur Unterstützung der Kommunikation zwischen einer gehörlosen Person und den Mitarbeitern des Amtes durch einen polnischen Gebärdensprachdolmetscher. Um einen solchen Bedarf zu melden, wenden Sie sich bitte an die Koordinatoren für Barrierefreiheit.

2. Installation von Geräten oder anderen technischen Mitteln zur Versorgung hörgeschädigter Menschen;

3. Informationen auf Websites über den Tätigkeitsbereich einzelner Einheiten des UMWZ in Form einer elektronischen Datei mit maschinenlesbarem Text und Informationen in leicht lesbarem Text (ausgenommen die Aufzeichnung in polnischer Gebärdensprache);

4. Kommunikation mit jeder Organisationseinheit des Büros auf Anfrage oder telefonische Benachrichtigung einer Person mit besonderen Bedürfnissen in der in diesem Antrag angegebenen Form (dem Mitarbeiter, nachdem er direkt vom Kunden oder vom Pförtner über die Notwendigkeit der Zustellung informiert wurde eine Person mit eingeschränkter Mobilität, bringt den Klienten an einen anderen, verfügbaren Ort).

Die App | Pomorze Zachodnie (Westpommern)

App Die App Pomorze Zachodnie (Westpommern)

Mit uns gehen Sie auf der Strecke nicht verloren! In unserer Anwendung finden Sie eine detaillierte Karte mit Routen und Ausflügen, interessanten Orten und Veranstaltungen, 360-Grad-Panoramen und vielem mehr!