Attribute

  • Standort:

    Das Domek Kata (Henkerhaus) befindet sich in Koszalin, in der Grodzka-Straße. In ca. 150 m Entfernung liegen der Książąt Pomorskich-Park sowie die Stanisław-Moniuszko-Philharmonie.

Das Henkerhaus in der Grodzka-Straße 3 ist ein gotisches Zinshaus aus dem 15. Jh. Es wurde auf einem trapezförmigen Grundriss erbaut, was womöglich durch den bogenförmigen Verlauf der Stadtmauer an dieser Stelle bedingt war; wahrscheinlich stand an dieser Stelle früher eine Bastei. Die erhalten gebliebene Fassade zeichnet sich durch eine bemerkenswerte Architektur aus: einen spitzbogenförmigen Haupteingang, Blenden im Erdgeschoss, einen Eckstützpfeiler und Lisenen, die bis zur halben Höhe des ersten Stocks reichen. Das Haus beherbergt heutzutage das Theater Teatr Propozycji „Dialog”, das auf moderne Monodramen spezialisiert. Hier finden auch Poesiewettbewerbe und andere kulturelle Veranstaltungen statt. Früher wohnte in diesem Haus der Stadthenker, der seine Funktion seit dem Jahr 1464 innehatte, als der Stadtrat vom zuständigen Bischof das Recht der Gerichtsbarkeit erwarb. Kleine Vergehen wurden mit einer Tracht Prügel, dem Pranger oder dem Stock bestraft. Für schwere Verbrechen galten die verschiedensten Todesstrafen. Elternmörder wurden in einen Sack geladen und ertränkt, Hexen auf dem Scheiterhaufen verbrannt, andere Verbrecher gehängt oder geköpft. Je nach Herkunft des Verurteilten fanden die Hinrichtungen entweder auf der Wzgórze Wisielców (Galgenanhöhe) in der Dąbrowskiego-Straße (hinter dem Freilichtmuseum) statt, wo die Galgen standen, oder auf dem Marktplatz der Altstadt – dies galt jedoch nur den höheren Schichten. Der Beruf des Henkers war erblich; auf den Vater folgte der Sohn. Der Stadthenker vollstreckte sein letztes Urteil im Jahre 1893, doch seine Familie wohnte bis in die Zwischenkriegszeit hinein in dem Haus. Im Mittelalter waren Hinrichtungen richtige Publikumsmagneten und der Henker erhielt eine angemessene Entlohnung für seine Arbeit. Die „Preisliste” sah besonders hohe Preise für die Enthauptung bzw. Verbrennung des Verurteilten vor – jeweils 10 Gulden. 5 Gulden brachte dem Henker das Foltern (z. B. Rädern) sowie das Bestatten von Selbstmördern ein (andere Menschen wollten solche Leichen wegen Aberglaubens nicht anfassen). „Gewöhnliche” Strafen wie eine Tracht Prügel, das Stellen an den Pranger oder das Legen in den Stock kosteten die Stadt nur 9 Schilling. Eine besondere Strafe war für Frauen vorgesehen, die sich der Verleumdung schuldig gemacht hatten. Sie mussten den gesamten Gottesdienst lang mit einem Sack voller Steine vor der Kirche stehen. Dies sollte ihnen die Lust am Klatschen vertreiben.

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